Ergänzende Bestimmungen und Regelungen der Budo – Abteilung des PSV Mainz e.V.
Gemäß § 14.2 der gültigen Satzung des PSV Mainz e.V. regeln die Abteilungen ihre sportartspezifischen Angelegenheiten selbständig. Nachstehende ergänzende Bestimmungen und Regelungen gelten für den Bereich der Budoabteilung und wurden von der Abteilungsversammlung am
11. März 2010 genehmigt und den Mitgliedern sodann gem. § 7.16 zur Kenntnis gebracht.
Die Regelungen werden unter Einhaltung der üblichen Verfahrensweisen nach Bedarf ergänzt.
Ergänzung zu
§ 14.4 Die Spartenleiterinnen / die Spartenleiter werden von der jeweiligen Sparte gewählt. Sie bedürfen zu ihrer Amtsausübung der Bestätigung durch die Abteilungsversammlung.
§ 14.6 Die Wahl der Spartenleiterinnen / der Spartenleiter erfolgt durch die jeweilige Sparte. Bestätigung durch die Abteilungsversammlung siehe 14.4.
Die Regelung über finanzielle Angelegenheiten gilt für den Bereich der Budo-Abteilung des PSV Mainz e.V.
2.1 Der PSV Mainz e.V. erhebt für die Mitgliedschaft im PSV Mainz e.V. eine Aufnahmegebühr. (siehe Anlage)
2.2 Der PSV Mainz e.V. erhebt von den Mitgliedern der Budo-Abteilung einen Monatsbeitrag. (siehe Anlage)
2.3 Mitglieder der Budo-Abteilung sind ihrem / ihren jeweiligen Fachverband / Fachverbänden zu melden. Der PSV Mainz e.V. erhebt im 1. Quartal eines lfd. Jahres den jährlichen Verbandsbeitrag.
2.4 Monatsbeiträge und Verbandsbeitrag werden ausschließlich im Bankeinzugsverfahren erhoben.
3.1 Sowohl die Budo-Abteilung als auch der Gesamtverein können zeitlich befristete und sachgebundene Umlagen erheben.
3.2 Falls der Gesamtverein Umlagen erhebt, werden diese ohne Aufschlag an die Mitglieder der Budo-Abteilung durchgereicht.
3.3 Falls die Budo-Abteilung Umlagen erhebt, müssen Erhebung und Höhe der Umlage von der Abteilungsversammlung beschlossen werden.
4.1 Führen Mitglieder der Budo-Abteilungsleitung oder von der Budo-Abteilungsleitung Beauftragte Reisen durch, so übernimmt die Budo-Abteilung die Kosten dafür im Rahmen dieser Regelung. Hierbei ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zwingend zu beachten.
5.2 Vor jeder Reise ist zu prüfen, ob die Möglichkeit der Mitnahme anderer Budo-Abteilungsmitgliedern, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen, besteht. Diese ist dann zu nutzen.
6.2 Die Kostenübernahme bei Übernachtungen erfordert die Vorlage der Rechnung.
7 Trainer
Es werden Lehrentschädigungen pro Unterrichtsstunde (60 Min.) gezahlt.
8.1 Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Budo – Abteilungsleitung.
8.2 Der Leistungsempfänger ist für die ordnungsgemäße Versteuerung eigenverantwortlich.
Teil II (Anlage Stand Februar 2010)
| lfd. Nr. Bezug Teil I | Beschreibung | Wert |
|---|---|---|
| 2 | Aufnahmegebühren, Beiträge, sonstige Kosten | |
| 2.1 | Aufnahmegebühr, einmalig | 16,00 € |
| 2.2 | Monatsbeitrag | 10,00 € |
| hauhaltsbezogener Monatsbeitrag (Familien) | 18,00 € | |
| 5 | Fahrtkosten | |
| 5.1 | Fahrten mit dem eigenen PKW (max. 100,00 €) je km | 0,25 € |
| 5.2 | Fahrten mit der Eisenbahn Fahrtkosten, einschl. Zuschläge und Reservierungen | 2. Klasse |
| 6 | Tagegeld (1) | |
| 6.1 | bei Abwesenheit ab 04 Stunden bis < 08 Stunden | 5,00 € |
| 6.2 | bei Abwesenheit ab 08 Stunden | 10,00 € |
| 7 | Trainer | |
| 7.1 | Trainer ohne Lizenz, je Stunde | 6,00 € |
| 7.2 | Trainer C, je Stunde | 8,00 € |
| 7.3 | Trainer B oder A oder …-Lehrer, je Stunde | 10,50 € |
| 7.4 | Lehrgangsleitung bei Seminaren, Freizeiten o. ä, je Tag (2) | 25,00 € |
Anm. 1
wenn keine Verpflegung gestellt wurde
Anm. 2
ein Tag entspricht 12 Stunden