Polizei-Sportverein Mainz e. V. Budo – Abteilung

Ergänzende Bestimmungen und Regelungen der Budo – Abteilung des PSV Mainz e.V.

Präambel

Gemäß § 14.2 der gültigen Satzung des PSV Mainz e.V. regeln die Abteilungen ihre sportartspezifischen Angelegenheiten selbständig. Nachstehende ergänzende Bestimmungen und Regelungen gelten für den Bereich der Budoabteilung und wurden von der Abteilungsversammlung am

11. März 2010 genehmigt und den Mitgliedern sodann gem. § 7.16 zur Kenntnis gebracht.

Die Regelungen werden unter Einhaltung der üblichen Verfahrensweisen nach Bedarf ergänzt.

A Ergänzende Bestimmungen zur eingetragenen Satzung des PSV Mainz e.V.

Ergänzung zu

§ 14.4 Die Spartenleiterinnen / die Spartenleiter werden von der jeweiligen Sparte gewählt. Sie bedürfen zu ihrer Amtsausübung der Bestätigung durch die Abteilungsversammlung.

§ 14.6 Die Wahl der Spartenleiterinnen / der Spartenleiter erfolgt durch die jeweilige Sparte. Bestätigung durch die Abteilungsversammlung siehe 14.4.

B Regelung finanzieller Angelegenheiten

Vorwort

(1)
Die vorliegende Regelung wurde von der Budo-Abteilungsversammlung am 11. März 2009 zur Kenntnis genommen und für die Dauer von zunächst einem Jahr, längstens jedoch bis zur Beschlussfassung der nächsten Mitgliederversammlung der Budo-Abteilung probeweise in Kraft gesetzt. Sie ist sodann durch die Budo-Abteilungsversammlung endgültig zu verabschieden
(2)
Anspruch auf Zahlungen der Budo – Abteilung besteht während der Probezeit nicht. Der Kassenwart entscheidet über die Entgeltung unter Berücksichtigung der aktuellen Kassenlage.
(3)
Punkt (2) ist nach der endgültigen Beschlussfassung (1) zu streichen.
(4)
Diese Regelung besteht aus zwei Teilen. Der zweite Teil ist eine Anlage, die Gebühren, Beiträge, o.ä. enthält. Sie ist in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieser Regelung.

Teil I

1 Geltungsbereich

Die Regelung über finanzielle Angelegenheiten gilt für den Bereich der Budo-Abteilung des PSV Mainz e.V.

2 Aufnahmegebühren, Beiträge, sonstige Kosten

2.1 Der PSV Mainz e.V. erhebt für die Mitgliedschaft im PSV Mainz e.V. eine Aufnahmegebühr. (siehe Anlage)

2.2 Der PSV Mainz e.V. erhebt von den Mitgliedern der Budo-Abteilung einen Monatsbeitrag. (siehe Anlage)

2.3 Mitglieder der Budo-Abteilung sind ihrem / ihren jeweiligen Fachverband / Fachverbänden zu melden. Der PSV Mainz e.V. erhebt im 1. Quartal eines lfd. Jahres den jährlichen Verbandsbeitrag.

2.4 Monatsbeiträge und Verbandsbeitrag werden ausschließlich im Bankeinzugsverfahren erhoben.

3 Umlagen

3.1 Sowohl die Budo-Abteilung als auch der Gesamtverein können zeitlich befristete und sachgebundene Umlagen erheben.

3.2 Falls der Gesamtverein Umlagen erhebt, werden diese ohne Aufschlag an die Mitglieder der Budo-Abteilung durchgereicht.

3.3 Falls die Budo-Abteilung Umlagen erhebt, müssen Erhebung und Höhe der Umlage von der Abteilungsversammlung beschlossen werden.

4 Spesen

4.1 Führen Mitglieder der Budo-Abteilungsleitung oder von der Budo-Abteilungsleitung Beauftragte Reisen durch, so übernimmt die Budo-Abteilung die Kosten dafür im Rahmen dieser Regelung. Hierbei ist das Prinzip der Wirtschaftlichkeit zwingend zu beachten.

4.2 Für die Abrechnung sind grundsätzlich nur die offiziellen Formulare zu verwenden. Anlage 1

5 Fahrtkosten

5.1 Fahrtkosten werden gem. Anlage erstattet.

5.2 Vor jeder Reise ist zu prüfen, ob die Möglichkeit der Mitnahme anderer Budo-Abteilungsmitgliedern, die ebenfalls an der Veranstaltung teilnehmen, besteht. Diese ist dann zu nutzen.

6 Tagegelder, Übernachtungskosten

6.1 Bei spesenberechtigten Reisen werden Tagegelder gem. Anlage gezahlt.

6.2 Die Kostenübernahme bei Übernachtungen erfordert die Vorlage der Rechnung.

7 Trainer

Es werden Lehrentschädigungen pro Unterrichtsstunde (60 Min.) gezahlt.

8 Sonstiges

8.1 Abweichungen von dieser Regelung bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Budo – Abteilungsleitung.

8.2 Der Leistungsempfänger ist für die ordnungsgemäße Versteuerung eigenverantwortlich.

Teil II (Anlage Stand Februar 2010)

lfd. Nr. Bezug Teil I Beschreibung Wert
2 Aufnahmegebühren, Beiträge, sonstige Kosten
2.1 Aufnahmegebühr, einmalig 16,00 €
2.2 Monatsbeitrag 10,00 €
hauhaltsbezogener Monatsbeitrag (Familien) 18,00 €
5 Fahrtkosten
5.1 Fahrten mit dem eigenen PKW (max. 100,00 €) je km 0,25 €
5.2 Fahrten mit der Eisenbahn Fahrtkosten, einschl. Zuschläge und Reservierungen 2. Klasse
6 Tagegeld (1)
6.1 bei Abwesenheit ab 04 Stunden bis < 08 Stunden 5,00 €
6.2 bei Abwesenheit ab 08 Stunden 10,00 €
7 Trainer
7.1 Trainer ohne Lizenz, je Stunde 6,00 €
7.2 Trainer C, je Stunde 8,00 €
7.3 Trainer B oder A oder …-Lehrer, je Stunde 10,50 €
7.4 Lehrgangsleitung bei Seminaren, Freizeiten o. ä, je Tag (2) 25,00 €

Anm. 1

wenn keine Verpflegung gestellt wurde

Anm. 2

ein Tag entspricht 12 Stunden